Erstmusterprüfbericht (EMPB)

Der Erstmusterprüfbericht (EMPB) ist ein formalisiertes Dokument zur vollständigen und nachvollziehbaren Verifikation eines Produkts vor Serienfreigabe. Er dient dem Nachweis, dass ein Bauteil oder eine Baugruppe unter seriennahen Bedingungen hergestellt wurde und sämtliche spezifizierten Anforderungen erfüllt.

Im Kontext des Qualitätsmanagements stellt der Erstmusterprüfbericht ein zentrales Instrument der präventiven Qualitätssicherung dar. Er verbindet Entwicklungs-, Planungs- und Produktionsprozesse und dokumentiert die technische Konformität eines Produkts zur Zeichnung, Spezifikation und vertraglichen Vereinbarung.

Systemische Einordnung im Produktentstehungsprozess

Der Erstmusterprüfbericht ist typischerweise Bestandteil strukturierter Produktentstehungsprozesse wie APQP. Er markiert den Übergang von Entwicklungs- und Bemusterungsphasen in die Serienproduktion.

Systemisch erfüllt der EMPB folgende Funktionen:

  • Nachweis der Übereinstimmung mit technischen Spezifikationen,
  • Validierung von Fertigungsprozessen unter Serienbedingungen,
  • Freigabegrundlage für Kunden oder interne Gremien,
  • Dokumentationsbasis für Rückverfolgbarkeit und Auditnachweise.

Inhaltliche Struktur eines Erstmusterprüfberichts

Die konkrete Ausgestaltung kann je nach Branche, Kundenanforderung oder Norm variieren. Typischerweise umfasst ein Erstmusterprüfbericht jedoch folgende Bestandteile:

Identifikationsdaten

  • Teilenummer und Revisionsstand
  • Zeichnungsreferenz
  • Hersteller- und Werkangaben
  • Fertigungsdatum und Loskennzeichnung

Merkmalsbezogene Prüfungen

Alle spezifizierten Produktmerkmale – geometrisch, funktional, werkstoffbezogen oder oberflächenspezifisch – werden vollständig geprüft und dokumentiert. Die Ergebnisse werden den Sollwerten gegenübergestellt.

Prozessbezogene Nachweise

  • Fertigungs- und Prüfplan (z. B. Control Plan)
  • Risikoanalysen (z. B. FMEA)
  • Nachweise zur Prozessfähigkeit
  • Material- und Werkstoffzeugnisse

Freigabeentscheidung

Abschließende Bewertung und Freigabe oder Ablehnung durch den Kunden oder die verantwortliche Organisationseinheit.

Abgrenzung zu Serienprüfungen

Der Erstmusterprüfbericht unterscheidet sich grundlegend von laufenden Serienprüfungen. Während Serienprüfungen der kontinuierlichen Überwachung von Prozessen – etwa im Rahmen der Statistischen Prozesslenkung – dienen, bezieht sich der EMPB auf eine initiale, vollständige Verifikation vor Serienstart.

Er ist somit kein dauerhaftes Überwachungsinstrument, sondern ein formalisierter Freigabenachweis im Produktentstehungsprozess.

Branchenspezifische Anforderungen

In der Automobilindustrie ist der Erstmusterprüfbericht eng mit den Anforderungen der IATF 16949 verknüpft. International wird in diesem Zusammenhang häufig das Verfahren „Production Part Approval Process (PPAP)“ angewendet.

In anderen Branchen können kundenspezifische Regelwerke oder normative Anforderungen zusätzliche Inhalte oder Formate definieren. Grundsätzlich bleibt die Zielsetzung identisch: der dokumentierte Nachweis der Konformität vor Serienfreigabe.

Bedeutung für Auditfähigkeit und Rückverfolgbarkeit

Der Erstmusterprüfbericht bildet eine zentrale Referenz im Rahmen interner und externer Audits. Er dokumentiert:

  • die Übereinstimmung zwischen Entwicklung und Fertigung,
  • die Wirksamkeit der Prozessplanung,
  • die Nachvollziehbarkeit von Prüfentscheidungen,
  • die revisionssichere Dokumentation von Produktmerkmalen.

Damit unterstützt er die Anforderungen an dokumentierte Information gemäß ISO 9001.

Digitalisierung und Systemintegration

In digitalen Qualitätsumgebungen wird der Erstmusterprüfbericht häufig in CAQ-Systeme integriert. Dort erfolgt die strukturierte Verknüpfung von Prüfmerkmalen, Zeichnungsständen, Messdaten und Freigabeprozessen.

Eine systemgestützte Abbildung ermöglicht:

  • durchgängige Datenkonsistenz,
  • automatisierte Prüfmerkmalsübernahme aus CAD- oder ERP-Systemen,
  • zentrale Archivierung und Versionierung,
  • standortübergreifende Transparenz in Mehrwerkstrukturen.

Weiterführende fachliche Vertiefungen

FAQ

Was ist ein Erstmusterprüfbericht?

Ein Erstmusterprüfbericht ist ein dokumentierter Nachweis, dass ein Produkt unter seriennahen Bedingungen hergestellt wurde und sämtliche spezifizierten Anforderungen erfüllt.

Wann wird ein Erstmusterprüfbericht erstellt?

Er wird vor Serienfreigabe erstellt, typischerweise nach Produktänderungen, Werkzeugneubau, Standortwechsel oder erstmaliger Fertigung eines Bauteils.

Ist der Erstmusterprüfbericht eine laufende Serienprüfung?

Nein. Er ist eine einmalige, vollständige Verifikation im Rahmen der Produkt- und Prozessfreigabe und kein dauerhaftes Überwachungsinstrument.

Welche Normen stehen im Zusammenhang mit dem Erstmusterprüfbericht?

Der Erstmusterprüfbericht steht im Zusammenhang mit ISO 9001 sowie – in der Automobilindustrie – mit IATF 16949 und entsprechenden Freigabeverfahren wie PPAP.

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